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Informatik - Schulen

 
Die INFORMATIK-SCHULE ist eine Privatschule mit Öffentlichkeitsrecht und eigenem Statut. Sie hat somit die Möglichkeit, einen eigenen Lehrplan zu entwickeln, welchen es an anderen kaufmännischen Schulen nicht gibt. Dieser Lehrplan ist vom Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur genehmigt.

Die INFORMATIK-SCHULE kann von SchülerInnenn besucht werden, welche die 8. Schulstufe erfolgreich beendet haben und ersetzen die Schulpflicht im 9. Jahr (Polytechnische Schule). Es werden auch Dropouts aus höheren Schulen bis zum 18. Lebensjahr (Datum des Schuleintrittes) aufgenommen.

Für SchülerInnen von 16 bis 18 (Eintrittsalter):

Die Nachmittagsschule, in welcher diese älteren SchülerInnen in separat geführten Klassen getrennt von den jüngeren unterrichtet werden.

Der Samstag ist schulfrei, Kurzschrift wird nicht unterrichtet, in „Bewegung und Sport“ und „Religion“ ist eine Abmeldung grundsätzlich zwar möglich, aber nicht empfehlenswert.

An der INFORMATIK-SCHULE werden bis zu 25 Klassen mit bis zu 750 SchülerInnen geführt. Sie bestehen seit mehr als 40 Jahren und es konnten sich in dieser Zeit mehr als 20.000 SchülerInnen durch eine fundierte Informatik-Ausbildung berufliche Vorteile verschaffen. Die SchülerInnen kommen aus ganz Österreich. Es besteht auch eine Wohnmöglichkeit am Schulgelände für Burschen bis 16 (Eintrittsalter) an der Schule in Korneuburg. Für Mädchen kann bei Bedarf ebenfalls eine Wohnmöglichkeit in unmittelbarer Nähe geboten werden.

Ob eine Aufnahme an der INFORMATIK-SCHULE möglich ist, wird durch den SELEKTIONS-TEST und ein persönliches Aufnahmegespräch festgestellt, welcher ohne jede Verpflichtung von jeder/m interessierten SchülerIn abgelegt werden muss. Tests und Aufnahmegespräche finden bereits ab Oktober jeden Jahres für das nächste Schuljahr statt, sodass ehestens festgestellt werden kann, ob eine Anmeldung erfolgen könnte.

Zum Test, dessen Datum bekannt gegeben wird, muss zumindest ein Elternteil (besser beide) mitkommen, weil anschließend ein Gespräch mit der Schulleitung erfolgt.

Allein ausschlaggebend für eine Aufnahme ist das Testergebnis und das Aufnahmegespräch.

DIE NOTENSITUATION AN DER VORSCHULE IST NEBENSÄCHLICH.

Die 3. Klasse wird mit einem Jahres- und Abschlusszeugnis beendet, womit der/die SchülerIn das Ausbildungsziel INFORMATIKKAUFMANN/-KAUFFRAU erreicht hat. Zusätzlich können SchülerInnen am Ende der 3. Klasse zu einer kommissionellen Abschlussprüfung antreten (praktisch alle tun dies). Diese Prüfung besteht aus einer schriftlichen mehrstündigen Klausurarbeit in den Fächern DEUTSCH und ÜBUNGSFIRMA (= Betriebswirtschaft und Rechnungswesen) und einer mündlichen Prüfung in den Fächern ENGLISCH und PROJEKTARBEIT (= EDV-Programm).

Das Programmier-Projekt wird in einer Gruppe von bis zu 5 Schülern im Laufe der 3. Klasse unter Aufsicht des Wirtschaftsinformatik-Lehrers entwickelt und bestätigt das im Verlaufe der Ausbildung erworbene kaufmännische und EDV-Wissen. Die Projektarbeit ist praxisbezogen und bereitet die SchülerInnen auf das im späteren Berufsleben erforderliche Arbeiten in einem Team, auf die Termineinhaltung und auf das eigenständige Arbeiten im zugeteilten Projektbereich vor.

Bei erfolgreich abgelegter Abschlussprüfung erhält der/die SchülerIn zusätzlich ein staatsgültiges Abschlussprüfungszeugnis, mit welchem ihm nicht nur nochmals das Erreichen des Ausbildungszieles INFORMATIK-KAUFMANN/-KAUFFRAU bestätigt wird, sondern dieses Abschlussprüfungszeugnis ersetzt auch die UNTERNEHMERPRÜFUNG, womit der Befähigungsnachweis für verschiedene Gewerbe verbunden ist, sodass sich z.B. ein Absolvent nach Verlassen der Schule z.B. mit einem Handel mit Computerprogrammen, -geräten und -zubehör und die Absolventin mit einer Boutique selbständig machen kann.

Sowohl das Erreichen des Ausbildungszieles INFORMATIK-KAUFMANN/-KAUFFRAU als auch die Ablegung der Abschlussprüfung im Fachbereich PROGRAMMIER-PROJEKT ist nur an unserer INFORMATIK-SCHULE möglich und bringt besonders im Zuge eines Bewerbungsgespräches unseren AbsolventInnen enorme Vorteile, wenn er/sie einem Personalchef die Programmier-Aufgabenstellung, das Pflichtenheft, die Programmbeschreibung und das lauffähige EDV-Programm auf einem Datenträger vorlegt.

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